… macht sich breit, denn heute wurde uns mitgeteilt, daß die „Wünsche“ des LWL keinen Erfolg haben werden.
Sie können meinen Vater nicht dazu verpflichten, meinen Pflichtteil aus dem Erbe meiner Mutter an mich auszuzahlen. Die Form des Testaments verhindert das.
Nun ab in die Federn.
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